Kassa SuperSchall
Ab 16 Jahre: Besuch nur mit Erziehungsbeauftragung* bis zum Ende der Veranstaltung möglich
Ohne Erziehungsbeauftragung kein Einlass unter 18 Jahre!
Ab 18 Jahre: uneingeschränkter Einlass
*Eine Erziehungsbeauftragung ist, wenn eine Person über 18 Jahre (der*die „Erziehungsbeauftragte“) für die Dauer einer Veranstaltung, eine Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) trifft. Das heißt die Begleitperson (der*die „Erziehungsbeauftragte“) nimmt in diesem Fall Erziehungsaufgaben wahr und muss während des gesamten Aufenthaltes des*der Jugendlichen bei der Veranstaltung ebenfalls anwesend sein. Die Erziehungsbeauftragung kann nur für jeweils 1 Person übernommen werden!
Ohne Erziehungsbeauftragung kein Einlass unter 18 Jahre!
Ab 18 Jahre: uneingeschränkter Einlass
*Eine Erziehungsbeauftragung ist, wenn eine Person über 18 Jahre (der*die „Erziehungsbeauftragte“) für die Dauer einer Veranstaltung, eine Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) trifft. Das heißt die Begleitperson (der*die „Erziehungsbeauftragte“) nimmt in diesem Fall Erziehungsaufgaben wahr und muss während des gesamten Aufenthaltes des*der Jugendlichen bei der Veranstaltung ebenfalls anwesend sein. Die Erziehungsbeauftragung kann nur für jeweils 1 Person übernommen werden!
Externe Links
Event melden
Standort
Felsenkellerstraße 13a, 07745